Rechtslupe -
Das in einer Gemeindeordnung eingeräumte „Jedermannsrecht“ bezieht sich nur auf Petitionen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung.
Befasst sich eine Petition mit einem abstrakt-generellen Burka-Verbot für Bedienstete der Gemeinde, so ist der zulässige Bereich einer
Petition überschritten und angesichts des Eingriffs in die Religionsfreiheit dieser Bereich ausschließlich dem zuständigen Ge… mehr
