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Die Beauftragung einer Außenprüfung kann wegen der Verletzung gegen das Schikane- und Willkürverbot rechtswidrig sein, dies entschied der
Bundesfinanzhof im zugrundeliegenden Fall.
Konkret ging es um einen selbständig arbeitenden Rechtsanwalt, der geprüft werden sollte. Der besagte Rechtsanwalt legte
allerdings genau und nachvollziehbar dar, dass seine steuerliche Lage bereits über Jahre … mehr
