Archivalia - Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen
und an die Volksvertretung zu wenden.
Sagt Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes. Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Petitionsrecht
Die Petition ist für den Petenten kostenlos:
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22kosten%20d%C3%BCrfen%20dem%20peten… mehr
